Trotz regelmäßiger Besuche beim Zahnarzt und dem Putzen mit einer elektrischen Zahnbürste: nicht alle Zähne sind für die Ewigkeit gemacht und es muss ein Ersatz daher. Eine Krone ist die kleinste und häufigste Form des Zahnersatzes. Allein in Deutschland werden jährlich rund zehn Millionen Zähne überkront. Dabei reicht die Palette von der Luxusvariante in Vollkeramik bis hin zum einfachen Stahlmodell. Doch nicht immer muss die teuerste Lösung auch zwingend für einen selbst die beste sein. Welche Unterschiede bei Zahnkronen es gibt und wie Sie auch mit weniger Geld zu einem durchaus vernünftigen Zahnersatz kommen.
Ist ein Zahn so stark beschädigt ist, dass keine Füllung mehr möglich ist, wird eine Zahnkrone nötig. Dazu schleift der Zahnarzt den Zahn zu einem Stumpf und befestigt darauf eine zuvor individuell angefertigte künstliche Zahnkrone. Hierbei stehen ihm – je nach Befund, aber auch Anspruch des jeweiligen Patienten – unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:
Die Teilkrone
Ist der Zahn nicht völlig zerstört, sondern Teile sind noch erhaltungswürdig, wird der Zahnarzt zur Teilkrone raten. Sie ist eine Art Vorstufe zur „richtigen“ Krone. Dabei bleiben intakte Teile des Zahns stehen und nur der Rest wird überkront. Optisch und finanziell vorteilhaft ist sie vor allem, wenn die Außenwände des Zahns noch in Ordnung sind und der überkronte Teil innen, also zum Gaumen oder zur Zunge hin, liegt. So kann mit einer kleinen Metallkrone gearbeitet werden und eine teure zahnfarbene Verblendung nach außen hin, ist nicht nötig.
Die Vollgusskrone
Sie ist die einfachste, häufigste und stabilste Kronenart. Vollgusskronen werden aus einer Metall-Legierung gegossen und bilden seit Jahrzehnten die Standardversorgung bei Kronen. Dabei stehen als Werkstoffe Edelmetalle, wie Gold und Platin zur Verfügung, aber auch günstigere Nicht-Edelmetalle (NEM), wie Kobalt-Chrom-Legierungen. Neuerdings gibt es auch Vollgusskronen aus dem Werkstoff Titan.
Die Verblendkrone
Eine Metalloptik im Mund gilt hierzulande nicht als Schönheitsideal. Zähne im sichtbaren Bereich werden deshalb in der Regel mit Kunststoff oder Keramik zahnfarben verblendet. Das kann auf allen Seiten des Zahnes geschehen, man spricht dann von einer Vollverblendung oder aber nur an den sichtbaren Zahnseiten, was als vestibuläre Verblendung bezeichnet wird.
Die Vollkeramik-Krone
Diese Kronenart besteht komplett aus keramischen Material, wie etwa Glaskeramik oder Zirkonoxid und verzichtet auf das Metallgerüst. Eine Vollkeramik-Krone ist die optisch ansprechendste, aber auch die teuerste Variante. Vom natürlichen Zahn ist sie praktisch nicht mehr zu unterscheiden. Allerdings muss dafür relativ viel Zahnsubstanz entfernt werden, denn sie gilt als nicht ganz so bruchsicher, wie eine Metallkrone. Aufgrund ihrer Eigenschaften werden Keramikkronen vor allem im Frontzahnbereich eingesetzt.
Die Stiftkrone
Ist der Zahn so stark zerstört, dass nicht einmal mehr der Zahnstumpf erhalten werden kann, die Zahnwurzel an sich aber noch in Ordnung ist, dann kommt als Lösung eine Stiftkrone in Frage. Dabei wird im Wurzelkanal ein künstlicher Stift aus Metall, Keramik oder auch Glasfaser verankert und darauf dann die Vollguss-, Keramik-, oder Verblendkrone montiert.
Kosten und Sparmöglichkeiten bei Zahnkronen
Wird eine Zahnkrone fällig, kommen auf den Patienten immer Kosten zu. Die Krankenkasse leistet seit 2005 nur noch einen sogenannten befundorientierten Festzuschuss von rund 50 Prozent für die Regelversorgung. Das ist die günstigste Möglichkeit, mit der man noch vernünftig zubeißen kann. Sie muss den Kriterien „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ entsprechen.
Das zahlt die Kasse
Soll zum Beispiel ein Backenzahn überkront werden, dann ist die günstigste Lösung eine Vollgusskrone in Nicht-Edelmetall-Ausführung. Sie kostet etwa 300 Euro. Davon trägt die Kasse rund 120 Euro als Festzuschuss. Wurde ein Bonusheft geführt, erhöht sich dieser Zuschuss noch mal um 20 bzw. 30 Prozent. Bleiben also mit Bonus noch etwa 156 bzw. 144 Euro, die der Patient selbst tragen muss. Vorne im sichtbaren Bereich, sieht die Regelversorgung auch eine vestibuläre Verblendung vor. Das ist eine Verblendung der sichtbaren Teile des Zahns. Die Kosten der Krone steigen dann auf insgesamt etwa 380 Euro. Dafür erhöht sich dann aber auch der Festzuschuss auf rund 170 Euro. Damit bleibt für diese Kronenart noch eine Eigenleistung von rund 210 Euro ohne Bonus.
Diese Regelung gilt bis zum fünften Zahn im Oberkiefer und bis zum vierten Zahn im Unterkiefer. Für weiter hinten liegende Zähne ist eine Verblendung in der Regelversorgung nicht vorgesehen. Wer diese trotzdem wünscht, muss die Kosten dafür komplett selbst bezahlen.
So schnell wird man Privatpatient
Was viele nicht wissen: Sobald der Patient den Pfad der Kassenversorgung verlässt und eine sogenannte gleichartige, aber optisch schönere Versorgung wünscht, darf der Zahnarzt nach der privaten Gebührenordnung abrechnen. Das heißt, er bekommt für eine vergleichbare Leistung mehr Geld. Denn er darf jetzt bis zum 3,5-fachen des einfachen Satzes verlangen. Dasselbe gilt übrigens auch für das Labor. Auch hier wird die Gebühr für Privatpatienten fällig, die deutlich höher liegt, als es die Vereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen vorsieht.
Dr. Uwe Niekusch, Beratungszahnarzt beim Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises sowie Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg, rät deshalb gerade beim Zahnersatz die Verhältnismäßigkeit der Dinge zu berücksichtigen und betont: „Die Kassenversorgung ist eine gute Versorgung und in vielen Fällen auch durchaus ausreichend.“
Keinen Metall-Mix im Mund
Bei der Wahl der verwendeten Werkstoffe rät Niekusch vor allem der einmal gewählten Variante treu zu bleiben. „Wichtig ist nicht zu viele verschiedene Metalle im Mund zu haben. Es kann sonst zu Korrosionen oder sehr schwachen elektrischen Strömen kommen, was in Einzelfällen zu einem unangenehmen Empfinden wie Kribbeln oder einem leicht pappigen Geschmack im Mund führt“, erklärt der Beratungszahnarzt. Die Nicht-Edelmetallvarianten müssen dabei nicht schlechter sein als die Ausführungen in Edelmetall. „Wer zum Beispiel mit sogenanntem Nicht-Edelmetall angefangen hat und es gut verträgt, der kann damit durchaus weiter machen“, empfiehlt der Experte. Wer allerdings zu Allergien neigt, ist eventuell bei hochgoldhaltigen Legierungen oder Vollkeramik besser aufgehoben. „Gold lässt sich besonders gut verarbeiten und es gibt mit diesem Material sehr viel Erfahrung“, erklärt Niekusch. Allerdings gehört Gold nicht zu den Materialien der Regelversorgung und muss daher extra bezahlt werden.
Vollkeramik-Krone – schön, aber weniger stabil
Optisch besonders schöne Ergebnisse lassen sich mit Vollkeramik erzielen, dem „Mercedes“ unter den Zahnkronen. Ein Unterschied zum natürlichen Zahn ist hier praktisch nicht mehr auszumachen. Das hat natürlich auch seinen Preis. Die Versorgung mit einer Vollkeramikkrone kostet etwa 1.000 Euro. Anders als die „alte“ Jacketkrone, die noch komplett aus Porzellan bestand, sind moderne Keramikkronen mit Werkstoffen, wie Zirkonoxid, wesentlich bruchsicherer geworden. An die Bruchsicherheit von Metallkronen kommen sie allerdings noch nicht ganz heran. „Bei etwa fünf bis acht Prozent kommt es zu Sprüngen und Absprengungen bei der Verblendung“, weiß Niekusch. Man spricht dabei vom sogenannten „Chipping-Effekt“. „Das Problem ist hier vor allem, dass größere Defekte nicht mehr im Mund repariert werden können“, erklärt Niekusch. „Muss die Krone entfernt, bearbeitet und wieder eingesetzt werden, wird das ziemlich teuer.“ Zahnpresser und -knirscher sollten deshalb lieber nicht auf Vollkeramik-Kronen setzten. Die Gefahr, dass es hier zu größeren Absprengungen kommt ist relativ groß. Auch im hinteren Backenzahnbereich, wo der Kaudruck besonders hoch ist, ist man in der Regel mit Vollgusskronen besser bedient.